Abgeltungssteuer berechnen: Formel & Beispiele

Abgeltungssteuer berechnen 25 Prozent auf Kapitalerträge in Deutschland
Die Abgeltungssteuer beträgt pauschal 25 % auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne.

Die Abgeltungssteuer ist eine pauschale Steuer von 25 % auf Kapitalerträge, Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne, die seit 2009 in Deutschland gilt. Hinzu kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer selbst sowie gegebenenfalls Kirchensteuer. Mit dem Sparer-Pauschbetrag lässt sich ein Teil der Erträge steuerfrei vereinnahmen. Dieser Artikel zeigt die Formel, rechnet ein vollständig nachvollziehbares Beispiel durch und erklärt, warum die Abgeltungssteuer besonders bei langfristigem Vermögensaufbau eine wichtige Rolle spielt.

Was ist die Abgeltungssteuer? (Definition)

Die Abgeltungssteuer (auch Kapitalertragsteuer genannt) ist eine Quellensteuer von pauschal 25 % auf private Kapitalerträge, die Banken direkt an das Finanzamt abführen. Sie gilt unabhängig von der Haltedauer der Anlage und macht, bis auf wenige Ausnahmen, eine gesonderte Angabe in der Steuererklärung überflüssig.

Aus welchen Teilen sich die Abgeltungssteuer zusammensetzt

Bestandteil Höhe Bezugsgröße
Abgeltungssteuer 25 % Steuerpflichtiger Kapitalertrag
Solidaritätszuschlag 5,5 % Abgeltungssteuer (nicht der Ertrag)
Kirchensteuer (falls zutreffend) 8 % oder 9 % Abgeltungssteuer, je nach Bundesland

Der Sparer-Pauschbetrag (Freistellungsauftrag)

Bevor die Abgeltungssteuer berechnet wird, zieht die Bank den Sparer-Pauschbetrag ab, sofern ein Freistellungsauftrag hinterlegt wurde:

  • 000 € pro Jahr für Alleinstehende
  • 000 € pro Jahr für gemeinsam veranlagte Ehepaare

Erst der darüberliegende Betrag ist überhaupt steuerpflichtig.

Sparer-Pauschbetrag mindert den steuerpflichtigen Kapitalertrag
Erst nach Abzug des Sparer-Pauschbetrags wird die Abgeltungssteuer berechnet.

Abgeltungssteuer berechnen – Beispiel ohne Kirchensteuer

Ein Anleger ohne Kirchensteuerpflicht erzielt 3.500 € Kapitalertrag und hat einen Freistellungsauftrag über den vollen Pauschbetrag von 1.000 € hinterlegt.

  1. Steuerpflichtigen Ertrag berechnen: 3.500 € − 1.000 € = 2.500 €
  2. Abgeltungssteuer berechnen: 2.500 € × 25 % = 625 €
  3. Solidaritätszuschlag berechnen: 625 € × 5,5 % = 34,38 €
  4. Gesamtsteuer berechnen: 625 € + 34,38 € = 659,38 €

Das entspricht einer Gesamtbelastung von 26,375 % auf den steuerpflichtigen Ertrag, Nettoertrag nach Steuern: 2.840,62 €.

Mit Kirchensteuer: die Gesamtbelastung

Bei Kirchensteuerpflicht wird die Berechnung komplexer, da die Kirchensteuer als Sonderausgabe abzugsfähig ist und dadurch die Abgeltungssteuer selbst geringfügig mindert. Mehrere unabhängige Finanzportale nennen übereinstimmend folgende effektive Gesamtbelastungen:

Konstellation Effektive Gesamtbelastung
Ohne Kirchensteuer 26,38 %
Mit 8 % Kirchensteuer (Bayern, Baden-Württemberg) 27,82 %
Mit 9 % Kirchensteuer (übrige Bundesländer) 27,99 %
Kirchensteuersätze auf die Abgeltungssteuer nach Bundesland
Bayern und Baden-Württemberg erheben 8 % Kirchensteuer, alle übrigen Bundesländer 9 %.

Abgeltungssteuer und der Zinseszinseffekt

Da die Abgeltungssteuer jedes Jahr auf realisierte Erträge anfällt, wirkt sie sich besonders bei langfristigem, wiederangelegtem Kapital aus, demselben Zinseszinseffekt, der auch beim Vermögensaufbau für dich arbeitet, arbeitet die Steuer entsprechend dagegen. Wie stark sich Kapital über die Jahre durch Zinseszins entwickelt, erklären wir ausführlich in unserem Artikel „Zinseszins-Formel“.

Was dieser Artikel nicht abdeckt

Für die Günstigerprüfung (falls dein persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt), die Teilfreistellung bei Fonds und ETFs sowie individuelle Fälle in der Steuererklärung empfehlen wir einen Steuerberater oder die offiziellen Informationen des Bundeszentralamts für Steuern.

Häufige Fehler bei der Abgeltungssteuer-Berechnung

  • Den Sparer-Pauschbetrag vergessen und die volle Summe versteuern, obwohl ein Teil steuerfrei wäre.
  • Den Solidaritätszuschlag fälschlich auf den Kapitalertrag statt auf die Abgeltungssteuer selbst berechnen.
  • Bei mehreren Banken den Freistellungsauftrag mehrfach in voller Höhe erteilen, statt ihn korrekt aufzuteilen.

Zusammenfassung

Die Abgeltungssteuer beträgt pauschal 25 % auf Kapitalerträge oberhalb des Sparer-Pauschbetrags, zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls 8–9 % Kirchensteuer. Ohne Kirchensteuer ergibt sich eine Gesamtbelastung von 26,375 %, mit Kirchensteuer üblicherweise zwischen 27,8 % und 28 %.

Fazit

Wer seine Abgeltungssteuer kennt, kann Kapitalerträge realistischer einschätzen und den Sparer-Pauschbetrag gezielt nutzen. Für die zugrunde liegende Prozentrechnung lohnt sich zusätzlich ein Blick in unseren kostenlosen Prozentrechner.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie hoch ist die Abgeltungssteuer?

Pauschal 25 % auf Kapitalerträge, zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls 8–9 % Kirchensteuer.

Wie berechnet man die Abgeltungssteuer?

Steuerpflichtigen Ertrag (Kapitalertrag minus Sparer-Pauschbetrag) mit 25 % multiplizieren, anschließend 5,5 % Soli auf diese Steuer aufschlagen.

Wie hoch ist der Sparer-Pauschbetrag?

1.000 € pro Jahr für Alleinstehende, 2.000 € für gemeinsam veranlagte Ehepaare.

Muss ich Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben?

In der Regel nicht, da die Bank die Abgeltungssteuer direkt abführt, außer bei ausländischen Konten oder wenn eine Günstigerprüfung beantragt wird.

Wie hoch ist die Gesamtbelastung mit Kirchensteuer?

Rund 27,82 % in Bayern und Baden-Württemberg (8 % Kirchensteuer) bzw. rund 27,99 % in den übrigen Bundesländern (9 % Kirchensteuer).

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